MT4U

Individuelles Fitnesstraining

Michael Mense

Dipl.-Sportökonom
Fitnesstrainer & Gesundheitscoach
Metzer Straße 11
50677 Köln


mobil: + 49 178 64 63 673
tel.: + 49 221 399 480 3
email: mmt4u@web.de

St.-Nr.: 214/5144/1911


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von MT4U - Michael Mense (Stand August/2012)



§ 1 Leistungsgegenstand

1.1. mt4u verpflichtet sich, den Teilnehmer im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Teilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.

§ 2 Training

2.1. Die regelmäßige Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

2.2. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Teilnehmer vereinbart.

Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Teilnehmer abgestimmt. Die Örtlichkeiten zur Durchführung derTrainingseinheiten werden mit dem Vertragsabschluss festgelegt. mt4u behält sich vor, die Trainingseinheiten auch an anderen geeigneten und vergleichbaren Örtlichkeiten durchzuführen.

2.3. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Fragebogen möglich. Dieser ist vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Änderungen seines Gesundheitszustandes, die Auswirkungen auf seine Sporttauglichkeit oder Belastbarkeit haben könnten, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Haftung

3.1. mt4u haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen, Garderobe, etc. des Teilnehmers.

3.2. Die Haftung von mt4u für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, die Vermögensschäden beruhen auf von mt4u schuldhaft herbeigeführte Körperschäden.

3.3. mt4u haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4. Nimmt der Teilnehmer Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von mt4u vermittelten Unternehmen in Anspruch, tut er dies auf eigenen Namen und eigene Rechnung.
mt4u übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für Waren und Dienstleistungen, die der Teilnehmer von diesen erhalten hat. mt4u ist nicht verantwortlich für die Inhalte von auf deren Webseite befindlichen Links.

3.5. Der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich vor Aufnahme des Trainings bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes zu versichern. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist mt4u bzw. dem Personal Trainer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

3.6. Alle Fragen zum Gesundheitszustand und zu diesen beeinflussenden Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind mt4u unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.



§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1. Die Honorare für Personal Training richten sich nach den im Trainingsvertrag vereinbarten Sätzen. Die Tarife für für 5, 10 oder andere Stunden-Pakete sind in voller Höhe im Voraus fällig. Die Zahlungen für die Monatstarife sind je nach Vereinbarung jeweils monatlich oder komplett im Voraus fällig.

mt4u ist im Fall ausgebliebener fälliger Zahlungen berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung zurückzuhalten.

4.2. Das regelmäßige Honorar beträgt 85,00€ je Trainingsstunde. Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten. Termine, die außerhalb der normalen Trainingszeiten vereinbart werden, führen zu einem vorab zu vereinbarenden Aufschlag.

4.3. Die Überweisung erfolgt auf das Konto:

Michael Mense


Bank Volksbank Oelde
BLZ: 412 614 19
Konto: 121 580 670 0


§ 5 Sonstige Kosten

5.1. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Teilnehmers weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

5.2. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

5.3. Erwirbt mt4u im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel, Sportkleidung, etc.), so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von mt4u.



§ 6 Verhinderung und Ausfall

6.1. Bei Verhinderung hat der Teilnehmer möglichst umgehend, spätestens aber 48 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in halber Höhe berechnet. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Trainingsbeginn wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet.

6.2. Sollte die Durchführung einer outdoor-Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Höhere Gewalt, Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.

6.3. In Ausnahmefällen (Krankheit oder Urlaub des Personal Trainers, etc.) übernimmt nach vorheriger Mitteilung an Teilnehmer ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung.

6.4. Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechten Wetters nur von mt4u abgesagt werden. Sofern keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Teilnehmer hat selbst für geeignete temperatur- und wettergerechte Kleidung Sorge zu tragen.



§ 7 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch mt4u können keine Ersatzansprüche (nutzlose Aufwendungen, etc.) geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.



§ 8 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von mt4u gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Ei ne Weitergabe dieser Daten oder eine sonstige Verwendung erfolgt nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.



§ 9 Vertraulichkeit

Die Beteiligten verpflichten sich wechselseitig, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, persönliche Angelegenheiten, etc., die dem jeweils anderen aus Anlass oder bei Gelegenheit des Personal Trainings bekannt werden auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren.



§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

10.3. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




 

Angaben gemäß § 5 TMG:

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